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Mein Termin in der SchmerzOrdination

Wie bekomme ich einen Termin in der SchmerzOrdination?

Die Schmerzambulanzen in den öffentlichen Spitälern sind überlaufen und mit langen Wartezeiten ist daher zu rechnen. Uns ist Ihr schneller Erst-Termin auf dem Weg zu einer effektiven Schmerzlinderung sehr wichtig! Wir halten deshalb jede Woche einige Termine für dringende, akute Anfragen frei. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ersuchen, uns sofort zu verständigen, sollten Sie Ihren Termin in der Schmerzordination nicht einhalten können, um diesen Termin dann wieder an Hilfesuchende weitergeben zu können.

 

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Erst-Termin!

Bei unserer online Terminvereinbarung wählen Sie bitte aus, ob es sich um einen Erst-, Folgetermin vor Ort oder telemedizinisch handeln soll. Vor Ihrem Termin werden Sie von uns kontaktiert, um administrative Dinge zu besprechen und um sicher zu gehen, dass Sie den Termin auch einhalten.

Was soll ich zum Erst-Termin mitbringen?

Zu Ihrem Erst-Termin bringen Sie bitte alle relevanten und rezenten Vorbefunde (Röntgen, MRT, CT, Arztbriefe, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, Laborbefunde), Schmerztagebücher und eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente mit. Bei sämtlichen radiologischen Untersuchungen freuen wir uns über schriftlichen Befund UND die entsprechenden Bilder.

 

In einem ersten Schritt werden all Ihre Unterlagen gesichtet, um die für Ihren aktuellen Zustand relevanten Unterlagen zu dokumentieren. Dabei scannen wir wichtige Befunde ein, um diese stets auch für Vergleiche mit Folgeuntersuchungen parat zu haben.

 

Ich werde meinen Termin nicht einhalten. Was muss ich tun, um Kosten zu vermeiden?

Wir verstehen, dass „immer mal etwas dazwischen kommen kann“, dennoch verstehen Sie bitte, dass Ihr überraschendes Fernbleiben jemand anderen die Möglichkeit auf einen Termin nimmt und bei uns eine kurzfristig oft nicht zu füllende Lücke im Kalender hinterlässt. Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, ersuchen wir Sie daher um ehest mögliche Information! Bis 24 Stunden vor Ihrem Termin können Sie Ihren Termin kostenlos verschieben oder nötigenfalls stornieren. Andernfalls behalten wir uns - entsprechend der Empfehlung der Wiener Ärztekammer - vor, Ihnen eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen, so wir Ihren Termin nicht anderweitig vergeben können.

 

Service rund um Ihre Behandlung

In der SchmerzOrdination bieten wir unseren Patient:innen die modernsten Methoden der Behandlung von chronischen, besonders starken oder komplexen Schmerzen. In einer ruhigen Atmosphäre gestalten wir Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich und nehmen uns ausreichend Zeit für Ihr Problem. Aber auch außerhalb der Öffnungszeiten sind wir für unsere Patient:innen telefonisch und per Mail für administrative Fragen erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf medizinische Fragen per Mail oder telefonisch nicht eingehen können, vereinbaren Sie bitte einen "Kurz"-Termin vor Ort, telefonisch oder online. 
Jede Woche halten wir einige Termine für Akut-Anfragen frei und ermöglichen Ihnen so einen schnellen Ersttermin. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Terminorganisation von MRT- oder CT-Untersuchungen, für "unsere" Patient:innen stehen pro Woche zwei "Kassen"-Termine für MRT Untersuchungen zur Verfügung.

Was kostet die Schmerztherapie?

​Die Erstuntersuchung dauert bis zu 60 Minuten, dabei erheben wir eine ausführliche Anamnese, suchen die Ursache für Ihren Schmerz und erstellen einen individuellen Therapieplan. Für Folgetermine planen wir in der Regel ca. 30 Minuten ein. Diese Zeit ist wertvoll, für Sie wie für mich. Wertvoll, weil wir gemeinsam an Ihrer Zukunft mit mehr Lebensqualität arbeiten. Die aktuelle Honorarliste finden Sie hier

Was ist eine Wahlarztordination?

Als Wahlarztordination sind wir in der Lage, Ihnen eine ausführliche und individuell auf Sie abgestimmte Betreuung zu ermöglichen. Wahlarztrezepte werden von den Apotheken gleichermaßen wie Kassenrezepte akzeptiert. Ebenso werden von uns ausgestellte Zuweisungen (beispielsweise für Röntgen, angeforderte Laborbefunde etc.) von den Instituten angenommen. Bezüglich chefärztlicher Bewilligungen gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für Kassenordinationen.

Die Schmerzordination ist eine Wahlarztordination, das heißt, dass keine direkte Verrechnung mit den Krankenkassen erfolgen kann. Sie erhalten von uns eine Honorarnote, die Sie vorerst bar oder mittels Bankomatkarte begleichen. Diese Honorarnote reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Rückerstattung von bis zu 80 Prozent jenes Betrages, den die Sozialversicherung einem Kassenarzt zahlen würde. Dies ist bedrückend wenig ...
Eine volle Kostenübernahme kann durch eine entsprechende Privatversicherung erfolgen.

Terminplan
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